Der Versicherungszweig ist der Zweig, den man besser nicht absägt, wenn man darauf sitzt, also eben Fahrrad fährt. Es gilt daher: Wer viel Fahrrad fährt, sollte sich so organisieren, dass er auch für die Eventualitäten versichert ist, die in der Regel von privaten Versicherungen nicht abgedeckt werden (hier sollte man das Kleingedruckte der eigenen Policen einmal genau unter die Lupe nehmen).
Nicht alles, aber vieles lässt sich zusätzlich über die Sportversicherung (bei Vereinsaktivitäten) und der Tretradversicherung (bei allen privaten Fahrrad-Aktivitäten) abdecken. Beide Versicherungszweige sind im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Die Tabelle soll einen Überblick verschaffen, was überhaupt im Zweifel geltend gemacht werden kann. Daher sollte, ist ein Sturz einmal unvermeidlich gewesen sein, geprüft werden, inwieweit etwas zutreffend ist oder noch werden könnte.In diesen Fällen oder bei weiteren Fragen ist die Kontaktaufnahme sinnvoll
(E-Mail: versicherung@rmc-schloss-neuhaus.de). Bitte beachtet im Schadensfall die Meldefristen
(unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung)!
Meldepflichtig ist im Schadensfall bei Vereinsmitgliedern immer der Heimatverein (nicht der Gastverein, bei dem man verunfallt). Also Unfälle von RMC-Mitgliedern bitte immer an uns melden!
Und denkt bitte im eigenen Interesse daran: Für die Meldung ist in erster Linie immer das Mitglied selber verantwortlich, wir können bei den Fragen und Formularen nur helfen!!!
Gleichwohl kann Jede/r selbst einmal lesen und sich spezieller informieren. Die ARAG Sporthilfe als Sportversicherug des Landessportbundes hält hierzu Merkblätter und weitere Informationen bereit (www.arag-sport.de). Insoweit sind die hier bereitgehaltenen Informationen der Weg zum Thema und/aber ohne Gewähr.